Betriebliche Altersvorsorge
Der Gesetzgeber stärkt mit Wirkung zum 01.01.2018 die betriebliche Altersvorsorge (BAV) und schafft Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ziel ist es, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die allgemeinen Rahmenbedingungen in der BAV zu verbessern und Fördermöglichkeiten neu zu gestalten. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Das ist neu
- Ab 2019 verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15% bei neuen Direktversicherungen*.
- Ab 2022 gilt diese gesetzliche Regelung auch für bestehende Direktversicherungen*.
- Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens.
- Nachzahlungsmöglichkeiten.
* Auch für Pensionskassen und Pensionsfonds.
Was ist jetzt zu tun?
- Wie beantrage ich bei meinem Arbeitgeber seinen verpflichtenden Zuschuss?
- Was passiert mit meinem bestehendem Vertrag?
- Welche Auswirkungen haben die Gesetzesänderungen bei Arbeitgebern?
- Welcher Handlungsbedarf resultiert daraus, z. B. beim Anpassen einer bestehenden Versorgungsordnung?
- Wie können Arbeitgeber den verpflichtenden Zuschuss sinnvoll umsetzen?
Das BRSG wirft viele Fragen auf und gleichzeitig ergeben sich neue Potenziale. Denn das Gesetz schafft mehr Freiraum bei der individuellen Vorsorge für Alter, Invalidität und Hinterbliebene.
So wird die BAV künftig noch attraktiver für alle Arbeitnehmer vom Gesellschafter-Geschäftsführer bis hin zum Geringverdiener.
Wir bieten Ihnen als Serviceleistung an, gemeinsam Ihre bestehenden BAV-Verträge zu prüfen und an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.
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